Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Eine Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen. Je nach Art und Größe der baulichen Anlage kann im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde auf das Erstellen der Teile B und/oder C verzichtet werden.

Brandschutzordnung nach DIN 14096-1, Teil A
(Aushang)

richtet sich an alle Personen (z.B. Bewohner, Beschäftigte, Besucher), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.

Brandschutzordnung nach DIN 14096-1, Teil B
(für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)

richtet sich an die Personen (z.B. Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten.

Brandschutzordnung nach DIN 14096-1, Teil C
(für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben)

richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z.B. Brandschutzbeauftragte, Personen mit Ordnungsfunktionen, Sicherheitsingenieure)

Brandschutzordnung nach DIN 14096-1 (Teil A)