Auszug aus der DIN 14095:
„Feuerwehrpläne dienen der raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Deshalb müssen sie auf aktuellem Stand gehalten werden.
Feuerwehrpläne dürfen zusätzlich auch Angaben für das taktische Vorgehen enthalten und werden dann Einsatzpläne im Sinne der Begriffsbestimmung nach DIN 14011-2. Sie ersetzen nicht andere, gegebenenfalls notwendige Pläne, z.B. den Brandmelder-Plan nach DIN 14675.
Feuerwehrpläne gehören nicht (immer [Anm. der Verfassers]) zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.“
Für die Erstellung der Feuerwehrpläne gilt es diverse Vorgaben aus der DIN 14095 einzuhalten. Des weiteren ist es jedoch unerläßlich sich mit den zuständigen Behörden und der entsprechenden Feuerwehr über die Gestaltung der Pläne auseinanderzusetzen.
So gibt es Forderung zur Ausführung sowohl an die äußere Form als auch an den Inhalt.
- Papierformat und Qualität
- Maßstab und Raster zum schnellen Abmessen von Entfernungen
- Planausrichtung mit Angabe der Himmelsrichtung
- Beschriftung des Objektes
- Angaben zu Gefahrenschwerpunkten
- Flächenkennzeichnungen usw.
Ein Feuerwehrplan besteht im wesentlichen aus mindestens einem Lageplan und den allgemeinen Objektinformationen.
Die Tatsache, daß ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 erstellt und ausgeführt wurde, sichert noch lang nicht die Genehmigung und Anerkennung der zuständigen Behörden und der Feuerwehr!
Deshalb ist es aus unserer Sicht unentbehrlich, fachmännische Hilfe bei der Erstellung von Feuerwehrplänen hinzuziehen.